Verkehrspsychologische Beratung nach § 4 StVG


Bei 14 Punkten auf dem Konto (der Flensburger Verkehrssünderkartei) schreibt das zuständige Straßenverkehrsamt die Betroffenen an. Sie werden aufgefordert, ein sogenanntes Aufbauseminar ASK durchzuführen. Dazu bekommen Sie den Hinweis nach Abschluss dieses Seminars durch freiwillige Teilnahme an einer Verkehrspsychologische Beratung nach § 4 Absatz 9 des StVG einen Punkterabatt von zwei Punkten zu bekommen.


Beim Führerschein auf Probe reicht bereits ein punkteträchtiges Delikt aus, um eine Aufforderung für ein Aufbauseminar ASF zu bekommen. Hier wird bei einem zweiten Delikt innerhalb der Probezeit die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung "dringend nahegelegt". Natürlich ist sie immer noch freiwillig und führt auch zum Abbau von zwei Punkten.



Die Verkehrspsychologische Beratung besteht aus drei Einzelgesprächen, die in einem Zeitraum von mindestens zwei und maximal acht Wochen durchgeführt werden. Ziel soll es sein, Möglichkeiten zu entdecken, wie erneute Punkte verhindert werden können.